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   VG Berlin, 10.06.2009 - 16 A 43.07   

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https://dejure.org/2009,36187
VG Berlin, 10.06.2009 - 16 A 43.07 (https://dejure.org/2009,36187)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.06.2009 - 16 A 43.07 (https://dejure.org/2009,36187)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 16 A 43.07 (https://dejure.org/2009,36187)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04

    Abwasserabgabe; Verrechnung, nachträgliche -; Verwaltungsakt, Wirksamkeit eines

    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2009 - 16 A 43.07
    Erklärungen sind danach vom Empfänger unter Berücksichtigung aller ihm bekannten Umstände sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben dahingehend zu prüfen, was der Erklärende tatsächlich gemeint hat (ständige Rechsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes; vgl. Urteil vom 20. April 2005, 9 C 4.04, BVerwGE 123, 292, m.w.N., zit. nach Juris).
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2009 - 16 A 43.07
    Hintergrund war nach der plausiblen Darstellung der Vertreterinnen der IBB, die sich mit dem Inhalt des Schreibens der IBB vom 29. Dezember 2005 deckt, dass (was natürlich auch der ursprünglichen Fördernehmerin bekannt war) aufgrund einer Subventionierung des Zinssatzes des Wohnungsfürsorgedarlehens der Post für dieses anfänglich keine bis nur sehr geringe Kapitalkosten anfielen und diese daher nach der Ansicht des Beklagten, dem im Bereich seiner gewährenden Tätigkeit ein weitgehendes Gestaltungsermessen zukommt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes - vgl. Beschluss vom 29. Oktober 2002 1 BvL 16.95, und des Bundesverwaltungsgerichtes - vgl. Urteil vom 11. Mai 2006, 5 C 10.05, jeweils zitiert nach Juris), nicht der (nochmaligen) Bezuschussung bedurften.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 - L 5 KR 6116/09
    Willenserklärungen bzw. Verwaltungsakte sind deswegen von ihrem Empfänger unter Berücksichtigung aller ihm bekannten Umstände sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben dahingehend zu prüfen, was der Erklärende bzw. die erlassende Behörde tatsächlich gemeint hat (vgl. von Wulffen, SGB X § 31 Rdnr. 26 m. N. auf die Rspr. des BSG; auch VG Berlin, Urt. v. 10.6.2009, - 16 A 43.07, VG 16 A 43.07 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG, etwa BVerwG, Urt. v. 20.4.2005, - 9 C 4.04 -).
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